BEHINDERTE COMICGESCHICHTEN - WOHNUNGSSUCHE
DIESESE COMICS ZEIGEN TATSÄCHLICHE BEGEBENHEITEN.
WIR HABEN SIE IM ZUGE UNSERER SCHON JAHRE ANDAUERNDEN WOHNUNGSSUCHE SELBST
ERLEBT.
WAS ES HEISST, ALS MENSCH MIT BEHINDERUNG EINE WOHNUNG ZU SUCHEN UND WAS UNSERE ERFAHRUNGEN DAMIT SIND, WOLLEN WIR
MIT DIESEN BILDERGESCHICHTEN
ZEIGEN.
PUBLIKATIONEN
- Reporter: innen ohne Barrieren 15.12.2025, online, Social Media, Nr.002
- Reporter: innen ohne Barrieren 22.12.2025, online, Social Media, Nr.003
- Reporter: innen ohne Barrieren 07.01.2026, online, Social Media, Nr.004
- Reporter: innen ohne Barrieren 14.01.2026, online, Social Media, Nr.005
- Reporter: innen ohne Barrieren 20.01.2026, online, Social Media, Nr.006 Part 01
- Reporter: innen ohne Barrieren 20.01.2026, online, Social Media, Nr.007 Part 02
- Reporter: innen ohne Barrieren 05.02.2026, online, Social Media, Nr.008
- Reporter: innen ohne Barrieren 18.02.2026, online, Social Media, Nr.009
- Magazin Cerebral / Vereinigung Cerebral Schweiz, 01.03.2026, physisch, Nr.002
- Reporter: innen ohne Barrieren 18.03.2026, online, Social Media, Nr.010 Part 01
- Reporter: innen ohne Barrieren 22.03.2026, online, Social Media, Nr.010 Part 02
- The Global Disability News Network, 25.03.2026, online, Social Media, Nr.004
- Die Neue Norm, 26.03.2026, online, Social Media, Nr.003
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ALLE BISHERIGEN GESCHICHTEN
Nr. 001, 30.08.2025 - Die Belästigung
Nr. 002, 07.09.2025 - Barrierefreiheit auf zwei Etagen
Nr. 003, 15.09.2025 - Wohnung im EG
Nr. 004, 21.09.2025 - Der alte Mann
Nr. 005, 27.09.2025 - Im Keller
Nr. 006, 04.10.2025 - Ein ganz normaler Rollstuhl (Part 1)
Nr. 007, 10.10.2025 - Ein ganz normaler Rollstuhl (Part 2)
Nr. 008, 26.10.2025 - Von Nichts und wieder Nichts.
Nr. 009, 27.11.2025 - kein Problem
Nr. 010, 28.01.2026 - die Belästigung
AUSGABE Nr. 001, 30.08.2025: Die Belästigung
AUSGABE Nr. 002, 07.09.2025: Barrierefreiheit auf zwei Etagen



uf der Suche nach einem neuen Zuhause im Zürcher Oberland erleben wir – Jasmin und Valentin – viel Seltsames. Immer wieder stellen wir fest, dass Online-Portale, Verwaltungen und private Hauseigentümer oft nicht mit Menschen mit Behinderung rechnen – obwohl Wohnen ein Grundbedürfnis aller Menschen ist.
Die Diskriminierung, die wir erfahren, hat meist strukturelle Ursachen. Die Immobilienportale haben oft unzureichende oder gar keine Kontrollmechanismen, um falsch deklarierte Angaben zur Barrierefreiheit oder Rollstuhlgängigkeit zu erkennen. Zudem wissen die Personen, die diese Anzeigen aufgeben, offenbar zu wenig über diese Themen. Das führt dazu, dass von Behinderung betroffene Menschen oftmals Aufklärungsarbeit leisten müssen, um überhaupt die relevanten Informationen zu erhalten. Häufig entsteht dieser Dialog erst bei einer Besichtigung, die sich dann als überflüssig herausstellt, weil das Objekt doch nicht barrierefrei oder rollstuhlgängig ist.
Trotz solcher Erfahrungen begegnen wir auch viel Hilfsbereitschaft und Solidarität von Menschen, denen diese Probleme im Dialog bewusst werden. Indem wir unsere Lebensrealitäten teilen, wollen wir aufklären und dazu beitragen, dass die Wohnungssuche für Menschen mit Behinderungen künftig leichter wird.
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AUSGABE Nr. 003, 15.09.2025: Wohnung im EG



Diese Geschichte macht auf einen weitverbreiteten Irrglauben aufmerksam: Viele glauben, Neubauten seien durchweg barrierefrei oder rollstuhlgerecht. Doch oftmals stimmt das nicht.
Selbst bei Neubauten beschränkt sich die Barrierefreiheit meist auf Mobilitätseinschränkungen. Sehbehinderte Menschen werden in den meisten Mietshäusern nicht mitgedacht – etwa bei Touchscreens an modernen Kochherden oder bei Gegensprechanlagen. Das ist nur ein Beispiel von vielen.
Auch bei Rollstühlen denken Planer:innen oft zu kurz: Sie berücksichtigen meist nur die herkömmlichen Aktivrollstühle, nicht aber Elektrorollstühle, die mehr Platz brauchen. Verantwortlich dafür sind auch die veralteten SIA-Baunormen, die dringend überarbeitet werden müssen.
Diese Geschichte macht auch deutlich, dass das Personal von Verwaltungen oft absolut keine Ahnung von Behinderung hat. Auf unserer bereits zwei Jahre dauernden Wohnungssuche ist uns noch keine Verwaltung begegnet, die sich auch nur ansatzweise mit Behinderung befasst hat – geschweige denn sich damit auskannte.
Ein weiteres grosses Problem: Für Bauherr:innen und Architekt:innen endet Rollstuhlgängigkeit offenbar an der Wohnungstüre. Labyrinthartige Wege durch Tiefgaragen und schwere Brandschutztüren zur eigenen Wohnung machen diese weder rollstuhlgängig noch barrierefrei. Hier fehlt schlicht das Nachdenken über die Menschen, die später dort wohnen sollen.
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AUSGABE Nr. 004, 21.09.2025: Der alte Mann



Es war nicht nur die Badezimmertür, die in dieser Wohnung nicht rollstuhlgängig war. Da gab es noch einiges mehr, das man hätte ändern müssen: Der Lift war alt und die Zimmer zu klein, als dass es für Möbel und Rollstuhl gleichzeitig genügend Platz gehabt hätte.
Doch bei der Konkurrenz um solche Wohnungen ist es fast aussichtslos, eine zu erhalten, wenn Umbauten nötig sind, um sie für alle bewohnbar zu machen. In diesen Fällen winken die Vermieter:innen oft ab – zumindest nach unseren Erfahrungen. Sie bevorzugen die Mieter:innen, die ohne grossen Aufwand und sofort einziehen können.
Diese Geschichte handelt aber in erster Linie von dem alten Mann, der uns am Schluss der Besichtigung so tief berührte. Sein Beispiel macht deutlich: Fehlende Barrierefreiheit ist nicht nur ein Thema für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für ältere Menschen. Auch Senior:innen sind auf eine inklusive Gesellschaft und barrierefreie Infrastrukturen angewiesen.
Unsere Gesellschaft unterliegt einem rasanten demografischen Wandel. Bereits im Jahr 2030 werden laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) 22 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein. Zusammen mit den 21 Prozent der Menschen mit Behinderung, die heute in der Schweiz leben, wird klar: Der Anteil der Personen, die auf Barrierefreiheit angewiesen ist, wächst stetig.
Wieso also ignorieren wir die Rechte dieser Menschen und drängen sie an den Rand unserer Gesellschaft? Letztendlich betreffen diese Bedürfnisse alle – wir alle werden alt.
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AUSGABE Nr. 005, 27.09.2025: Im Keller


Diese Besichtigung schien uns zunächst tatsächlich einen Schritt näher an ein rollstuhlgängiges Zuhause zu bringen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Aber sie stirbt offenbar auch im Untergeschoss eines Mietshauses.
Unsere Erfahrungen zeigen immer wieder: Verwaltungen und Eigentümer:innen denken Behinderung bereits ausserhalb der Wohnungstüre nicht mehr mit. Besonders betroffen sind Gebäude, die im Laufe ihrer Lebensdauer saniert wurden. Die Verantwortlichen mögen zwar an breitere Türen, vielleicht sogar an einen Lift oder zugängliche Badezimmer denken – aber Waschküchen, Keller und andere Gemeinschaftsräume bleiben meist ausser Acht.
Dabei zählen auch diese Räume zur Infrastruktur eines Mietshauses. Man bezahlt schliesslich auch für sie Miete. Sind sie für Menschen mit Behinderung nicht zugänglich, handelt es sich nicht nur um Diskriminierung, sondern auch um eine massive Einschränkung alltäglicher Autonomie. Wir kommen nicht an unsere im Keller gelagerten Sachen, wenn wir möchten. Wir können unsere Kleider nicht waschen, wenn wir müssen. Von den vielen Luftschutzkellern, die nicht barrierefrei sind, uns aber im Notfall schützen sollten, brauchen wir gar nicht erst zu reden.
Uns ist bewusst, dass sich viele Makler:innen und Hauseigentümer:innen dieser baulichen Hürden erst dann wirklich bewusst werden, wenn sie mit einer von Behinderung betroffenen Person durch das Gebäude gehen.
Entscheidend ist jedoch, wie sie dann mit diesen Barrieren umgehen.
In unserer Geschichte hat der Makler offensichtliche Hürden nicht nur gezielt kleingeredet und verharmlost. Er machte sogleich Vorgaben wie: «Aber in den Keller müssen sie ja nicht unbedingt.» Mit dieser Aussage hat er die Schwelle in den Keller des Ableismus bereits betreten. Sie entscheidet über den Kopf der betroffenen Person hinweg und spricht ihr ihre Selbstbestimmung ab.
Natürlich beseitigt ein respektvoller zwischenmenschlicher Umgang keine baulichen Barrieren. Aber er kann zumindest dazu beitragen, dass keine weiteren geschaffen werden – und sich das Gegenüber verstanden und wertgeschätzt fühlt.
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AUSGABE Nr. 006, 04.10.2025: Ein ganz normaler Rollstuhl (Part 1)
AUSGABE Nr. 007, 10.10.2025: Ein ganz normaler Rollstuhl (Part 2)

Im Grunde wiederholen sich viele unserer Erlebnisse bei Wohnungsbesichtigungen. Zu enge Türrahmen, Stufen zur Wohnung, schwere Brandschutztüren oder ein kleiner, womöglich gefährlicher Lift – all diese Barrieren zeigen uns immer wieder: Wir wurden nicht mitgedacht.
Doch es bleibt nicht bei solchen baulichen Hindernissen. Immer wieder begegnet uns auch diskriminierendes Verhalten, wie in der zweiten Hälfte dieser Geschichte. Die Frage: «Haben Sie nicht einen normalen Rollstuhl?» war weniger eine Frage als eine Reaktion – und sie hinterliess bei mir seltsame Gefühle.
Was soll ein «normaler» Rollstuhl überhaupt sein? Und was schwingt in dieser Frage mit? Eine Art Schuldzuweisung, nach dem Motto: Du hast eben nicht den richtigen Rollstuhl oder die richtige Behinderung für dieses Haus? Die Frage mag harmlos klingen, ist es aber nicht. Sie verschiebt die Verantwortung: Nicht das Gebäude ist das Problem, sondern scheinbar mein Hilfsmittel – oder meine Behinderung. Eine solche Frage teilt in «richtig» und «falsch» ein und schafft Hierarchien – und löst wohl auch deshalb im ersten Moment ein so grosses Unwohlsein in mir aus.
Wir haben viel über diese Frage nachgedacht, haben lange darüber diskutiert und sind zum Schluss gekommen: Durch Unwissen allein lässt sich eine solche Aussage nicht erklären. Denn wie entsteht solches Unwissen überhaupt?
Es wird – genau wie Wissen – weitergegeben. Die Frage nach dem «normalen» Rollstuhl ist kein Einzelfall, sondern ein Ausläufer von vielen in einer langen Geschichte von Diskriminierung. Ein Beispiel: Ab dem 19. Jahrhundert begann man, Kinder, die nicht ins enge Leistungs- und Normbild passten, in Sonderschulen zu schicken, statt den Unterricht und die Umgebung anzupassen. Man hielt sie für unfähig zu lernen. Aus solchen Annahmen, geboren aus Angst und Unwissen, entstanden Bilder von Behinderung, die über Generationen weitergegeben wurden – ohne hinterfragt zu werden. So leben wir heute in einer Gesellschaft, die zu wissen meint, was Behinderung «wirklich» ist, ohne Interesse daran zu haben, Menschen mit Behinderung zuzuhören.
«Viele Menschen haben feste Vorstellungen davon, wie «Behinderung» angeblich aussieht. Doch solche Bilder haben wenig mit der Realität behinderter Menschen zu tun.»
In unserem Fall wollte die Mieterin mit ihrem «Tipp», einen anderen Rollstuhl zu erwägen, wohl ehrlich helfen. Doch ihr Wissen führte am Ende trotzdem zu einer Form der Diskriminierung – weil dieses falsche Wissen, dass es einen «normalen» Rollstuhl gibt, anstatt dass verschiedene Rollstühle für unterschiedliche Bedürfnisse ausgelegt und individuell angepasst sind – selbst auf einem diskriminierenden Fundament beruht.
Viele Menschen haben feste Vorstellungen davon, wie «Behinderung» angeblich aussieht: Wer einen Rollstuhl nutzt, kann nicht laufen. Wer Probleme mit den Augen hat, ist blind. Autist:innen sind Zahlengenies. Wer langsam und nicht artikuliert spricht, ist dumm. Diese Liste liesse sich endlos fortsetzen. Doch solche Bilder haben wenig mit der Realität behinderter Menschen zu tun.
Solche Situationen, in denen diese Art von Diskriminierung zum Tragen kommt, erleben wir Menschen mit Behinderungen ständig. Und die Summe dieser Erlebnisse macht es schwer, positiv zu bleiben.
Darum versuchen wir bewusst, uns nach solchen Momenten etwas Gutes zu tun – um das Erlebte besser zu verarbeiten und hinter uns zu lassen. Mitunter mit diesen Comics schaffen wir das.
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AUSGABE Nr. 008, 26.10.2025: Von Nichts und wieder Nichts.
Nichts. Und wieder nichts.
So lässt sich das Ergebnis dieser Wohnungsbesichtigung zusammenfassen.
Die Geschichte zeigt, wie die Profitorientierung vieler Immobilienverwaltungen genau dort am härtesten trifft, wo Solidarität am meisten bewirken könnte. Die Gedankenlosigkeit der Verwaltung hat nicht nur unsere Wohnungssuche behindert, sondern auch eine engagierte Mieterin respektlos behandelt.
Was im Comic keinen Platz fand:
Die über 80-jährige Frau hatte in dieser Woche bereits mehrere Besichtigungen begleitet. Obwohl sie ihren Mann im Rollstuhl zu Hause pflegt, öffnete sie die Türen, zeigte die Wohnungen und beantworte geduldig die Fragen – im Glauben, potenziellen Nachmieter:innen zu helfen. Im Nachhinein gesehen: für nichts. Denn die Wohnung war zu diesem Zeitpunkt längst wieder unter Vertrag.
Diese Form von Respektlosigkeit ist kein Einzelfall. Wir haben diese Situation bei unseren Wohnungsbesichtigungen mehrfach erlebt. Sie ist ein Symptom dafür, wie wirtschaftliche Interessen unsere zivilgesellschaftliche Stabilität schwächen: Immer wieder finden Besichtigungen statt, obwohl die Entscheidung längst gefallen ist. Die Verwaltungen scheinen sich nicht darum zu scheren, in eine verlässliche Kommunikation zu investieren. Stattdessen nehmen sie in Kauf, dass sowohl Mieter:innen als auch Wohnungssuchende vergeblich enorme Anstrengungen und Belastungen auf sich nehmen.
Wenn Verwaltungen jeglichen Aufwand meiden, der ihnen keinen konkreten Nutzen bringt, ist das für Menschen mit Behinderungen besonders problematisch: Sie sind darauf angewiesen, dass notwendige bauliche Massnahmen offen diskutiert werden können, ohne dadurch einen Nachteil zu erfahren. Denn jede gewinnorientierte Entscheidung, die Barrierefreiheit ausschliesst, benachteiligt systematisch – und nimmt die ohnehin knappen Chancen auf zugänglichen Wohnraum.
Diese Situationen zeigen, wie sehr es an klarer Kommunikation und verbindlichen Verfahren im Wohnungswesen fehlt – etwa dass solch elementare Dinge wie die Vertragsunterzeichnung so lange nicht kommuniziert werden. Und wie dringend wir inklusive und respektvolle Strukturen brauchen, die echte Chancengleichheit schaffen.
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AUSGABE Nr. 009, 27.11.2025: kein Problem
«Kein Problem» – nach diesem Motto lief die Wohnungsbesichtigung mit einem Vermieter ab. Für ihn gab es scheinbar keine Probleme, sondern nur passende Lösungen. Grundsätzlich eine sympathische Haltung, die allerdings stark davon abhängt, wie realistisch man die Situation einschätzt.
Selbsteinschätzung entsteht mit Erfahrung. Sie wächst aus dem Alltag – aus dem, was man täglich erlebt. Da Menschen mit Behinderung in den meisten Lebensrealitäten der normativen Gesellschaft nicht vorkommen, ist auch eine gesunde Selbsteinschätzung im Umgang mit uns nicht leicht zu erlernen. So überschätzte der Vermieter wohl seine baulichen Fähigkeiten. Meine eigene Einschätzung – zumindest bei Rampen – ist dagegen ziemlich verlässlich.
Die Selbsteinschätzung von Menschen mit Behinderung ist meistens ganz gut. Das ist auch naheliegend, denn die meisten sind durch ihre Behinderung gezwungen, sich ihre Energie sorgfältig einzuteilen. So lernt man oft auf schmerzliche Weise, wo die eigenen Grenzen und Fähigkeiten liegen, oder was machbar ist und was nicht. Für mich war deshalb schnell klar, dass eine Rampe hier kaum umsetzbar wäre. Sie hätte so flach und lang sein müssen, dass sie den Zugangsweg zum Hauseingang komplett abgeschnitten hätte, vom Parkplatz des Nachbargrundstücks ganz zu schweigen.
«Und dann ist da auch immer die Frage aller Fragen: ‹Was ist passiert… oh jeh, war es ein Unfall?›. Aber ganz ehrlich, lasst es! »
Normalerweise sind wir diejenigen, die Vorschläge für bauliche Anpassungen machen. Dieses Mal war es umgekehrt. Wir besichtigten schliesslich die Wohnung. Dabei zeigten sich erhebliche Mängel bei Platz und Zugänglichkeit, die zusätzliche Schwierigkeiten bedeutet hätten. Der Vermieter bemühte sich sehr, uns alles zu zeigen – und liess dabei unsere Mitbewerber:innen fast links liegen. Das war gut gemeint, rückte uns aber auch etwas unfreiwillig in in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.
Und dann ist da auch immer die Frage aller Fragen: «Was ist passiert… oh jeh, war es ein Unfall?». Man ist wohl einfach neugierig und möchte vielleicht seine Anteilnahme äussern. Aber ganz ehrlich, lasst es! Fragt es zumindest nicht als ersten Satz nach dem «Hallo». Es ist ungefähr so, wie wenn man fragt: «Grüezi, ui, was tragen sie denn heute für Unterwäsche?».
Leider reagiere ich darauf nicht immer so souverän, wie ich es mir wünsche. Deswegen ufern meine Antworten oft in einem Vortrag über seltene Erbkrankheiten und Bindegewebs-Stoffwechselstörungen aus. Ihr wolltet es ja wissen. Aber im Ernst: Es ist eine Privatsache. Wer wirklich interessiert ist, kann man nach einem ersten Kennenlernen gerne fragen, ob man diese Frage stellen darf. So hat die betroffene Person immer noch die Möglichkeit, nein zu sagen.
Die ganze Episode endete so, dass wir dem Vermieter vorschlugen, die Machbarkeit der Rampen von der zuständigen Baudirektion prüfen zu lassen. Dafür wollte er uns die Grundrisspläne schicken. Er sandte zwar die Wohungsgrundrisse, nicht aber die für den Aussenbereich. Vielleicht verlor er das Interesse, vielleicht scheiterten wir an Sprachbarrieren. Jedenfalls brach der Kontakt trotz Nachfrage und später aufgrund unserer offiziellen Absage ab. Wir sahen die Wohnung danach noch monatelang im Netz ausgeschrieben.
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AUSGABE Nr. 010, 28.01.2026: Die Belästigung
Bei einer langen Wohnungssuche wie der unseren ist es wichtig, sein direktes Umfeld für die Schwierigkeiten dabei zu sensibilisieren. Sich nur auf Plattformen und offizielle Ausschreibungen zu verlassen, reicht schlicht nicht aus.
Dabei hilft es, genaue Angaben zu Preisvorstellungen, Grösse und Barrierefreiheit zu machen. Denn genau da beginnt oft schon das Problem: Auch nahe Verwandte und Freund:innen sind nicht immer im Bild über die benötigte Barrierefreiheit einer behinderten Person. Deshalb ist sehr wichtig, die Art der Barrierefreiheit ganz klar zu erklären. Zum Beispiel: nicht einfach von Parterre sprechen. Viele Leute unterscheiden nicht zwischen einem einfachen Parterre und einem Hochparterre. Barrieretechnisch macht dies aber einen grossen Unterschied: Ein ebenerdiges Parterre kann ohne Stufen zugänglich sein. Ein Hochparterre weist oftmals eine kleine Treppe vom Eingang bis zur Eingangstüre auf.
Es kostet enorm viel Zeit und Kraft, Wohnungstipps auf Barrierefreiheit zu prüfen. Darum ist es wertvoll, wenn Helfer:innen gut zuhören und nur Vorschläge machen, wenn das Objekt wirklich den Suchkriterien entspricht.
Ebenso sollte man seinen Bekannten regelmässig den Stand der Suche mitteilen. Die meisten suchen in der Regel nicht jahrelang nach einer Wohnung und gehen deshalb davon aus, dass – wenn sie nichts mehr hören – längst eine gefunden wurde.
Ein Treffer ist nie garantiert, aber bislang hatten wir die vielversprechendsten Besichtigungen dank Tipps aus dem Umfeld. Wie bei der Wohnung, die Urs (Name geändert) uns vermittelt hatte.
Die Wohnung lag im selben Quartier, in dem wir aktuell noch wohnen, also ideal. Mit Nachbaren, die wir bereits kennen, super. Zu Beginn passte auch der Preis zu unserem Budget. Und ein Lift war vorhanden – klang schon mal gut. Was sollte da noch schiefgehen?
Aber natürlich kann immer alles passieren, und eine vermeintlich tolle Chance kann sich ganz plötzlich ins pure Gegenteil verkehren. Wie ihr im zweiten Teil unserer Geschichte erfahren werdet.
Die Besichtigung lief eigentlich gut. Bis die Eigentümerin fragte: «Sind sie mit ihrem Rollstuhl nicht eine Belästigung für die Nachbaren?»
Ich schwieg. Innerlich wusste ich sofort: Das ist nicht richtig. Hier möchte ich nicht wohnen. Mein Partner blieb ruhig: «Ein Rollstuhl ist sanfter als Schritte – das hat man doch gerade gehört, oder?» Dann ging es tatsächlich darum, ob die nicht vorhandenen Geräusche meines Rollstuhls den nachbarschaftlichen Frieden stören könnten. Zum Glück war die Eigentümerin mit ihrer These alleine.
Auch die anderen schienen erstaunt über ihre Feststellung, zumal sie selbst zugab, nichts gehört zu haben.
Wir verliessen die Besichtigung verwirrt, schockiert, wütend und traurig. War das gerade wirklich passiert? Und wie war es gemeint?
Wir rekapitulierten das Erlebnis immer wieder. Hatten wir etwas übersehen, uns falsch verhalten oder etwas überhört? Selbst wenn ein Rollstuhl, zum Beispiel auf altem Parkett, Lärm machen würde – was dann? Bei welcher Partei liegt die Verantwortung, das Problem zu lösen? Nach unserem Verständnis nicht bei der behinderten Person. Darf man sie deshalb abweisen?
Die Aussage, der Rollstuhl könne eine Belästigung darstellen, zeigt eigentlich nur eines: Anderssein wird aus negativer Perspektive betrachtet, das Problem bei der Person mit Behinderung verortet. Das Schlimmste dabei: Wohungssuchende müssen diese offene Diskriminierung hinnehmen, um überhaupt Chancen auf ein Zuhause zu haben.
Dieses Erlebnis hat uns dazu gebracht, diese Comicserie zu zeichnen. Wir teilen unsere Erfahrungen nicht, um Mitleid zu erregen. Sondern weil wir wissen, dass viele andere Ähnliches erleben. Wir möchten sichtbar machen, was sonst verborgen bleibt – aus Scham und Schock über das Erlebte, oder aus Angst vor Repressionen. Vielleicht aber auch, weil man einfach nach vorne schauen und sich nicht länger mit Negativem beschäftigen will. Ich verstehe das nur zu gut. Trotzdem müssen wir diese Geschichten erzählen anstatt darüber zu schweigen. Denn Schweigen nützt dem Ableismus mehr als uns.
Viele Menschen mit Behinderungen erleben dasselbe. Und sie kämpfen – aber meist leise, weil sie ihre Kräfte oft für andere Kämpfe benötigen.Wir brauchen dringend mehr Sichtbarkeit für diese Form der strukturellen Diskriminierung. Denn Inklusion muss dort beginnen, wo Menschen leben: in ihrem Zuhause.
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